Immobilienfinanzierung – Mit diesen drei Tipps erhöhen Käufer ihr Budget

18.10.2018

Nur 13 Prozent der 30- bis 45-jährigen Deutschen wissen, welche Immobilie sie sich leisten können. Das zeigen regelmäßige  Umfragen. Klar ist: Je mehr Eigenkapital, desto besser. Hier kommen drei Tipps, um den eigenen finanziellen Spielraum zu vergrößern.

  1. Einen ersten Überblick über den finanziellen Spielraum für den Kauf oder Bau einer Immobilie liefern Budgetrechner. Dabei stellt ein  potenzieller Immobilienkäufer schnell fest, dass es sich positiv auswirkt, wenn möglichst viel Eigenkapital zur Verfügung steht. Dafür gibt  beispielsweise die Möglichkeit, Rücklagen aus Tages- und Festgeldkonten aufzulösen. Das kann angesichts der niedrigen Zinsen „guten  Gewissens“ in die Immobilien investiert werden. Fällige Bausparverträge, Erbschaften oder Privatkredite aus dem Familienkreis können  ebenso genutzt werden.
  2. Um sich eine Finanzierung der Traumimmobilie leisten zu können, empfiehlt es sich beispielweise auch, laufende Ratenkredite zu prüfen  und gegebenenfalls umzuschulden. Rund jeder dritte Kunde, der eine Baufinanzierung anfragt, besitzt bereits einen oder mehrere Ratenkredite. Es gilt in solchen Fällen zu prüfen, ob es für den Kunden günstiger ist, die bestehenden Darlehen umzuschulden und  tatsächlich sind fast immer günstigere Konditionen zu bekommen. Das frei gewordene Geld kann monatlich in die Finanzierung der  Immobilie gesteckt werden.
  3. Ein weiterer Faktor, bei dem Einsparpotenzial besteht, ist die Grunderwerbsteuer. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent werden beim Kauf einer Immobilie fällig. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Steuersatzes von Bundesland zu Bundesland. Er bemisst sich nach dem gesamten Kaufpreis von Immobilie und Grundstück. In einigen Bundesländern hat sich dieser Steuersatz seit 2006 nahezu verdoppelt. Sparen  können Immobilienkäufer oder Bauherren auch, wenn Grundstückskauf und Bauauftrag getrennt voneinander abgewickelt werden. Denn die Grunderwerbsteuer wird nur nach dem Grundstückspreis bemessen und der eigentliche Bau der Immobilie ist von der Besteuerung  befreit. Damit nicht nachträglich Steuern anfallen, müssen jedoch Grundstück und Haus unabhängig voneinander erworben werden.  Außerdem dürfen der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sein. Zudem  sollte zwischen Grundstückskauf und Baubeginn eine Frist von mindestens sechs Monaten verstreichen.

Diese Seite teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung