Berufstätige verschenken jährlich durchschnittlich 1,6 Milliarden Euro.

6.02.2019

Extrageld vom Chef
Berufstätige verschenken jährlich durchschnittlich 1,6 Milliarden Euro. Das ist die Gesamtsumme, die Arbeitnehmer nicht an vermögenswirksamen Leistungen abrufen. Das hat der Bundesverband der deutschen Banken jüngst errechnet. 400 Euro jährlich ist der zulagenfähige Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen, den Arbeitgeber freiwillig oder nach Tarifvertrag als vermögenswirksame Leistung ihren Mitarbeitern zahlen können. Dieses Angebot sollte der Arbeitnehmer nutzen. Sind die Voraussetzungen für eine staatliche Arbeitnehmersparzulage erfüllt, gibt der Staat jährlich Geld hinzu. Bei einer VL-Anlage in Aktienfonds fällt die Förderung mit 20 Prozent am höchsten aus. Auf dieses Weise können Arbeitnehmer ein kleines Vermögen über mehrere Jahren ersparen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

VL-Sparpläne auf Aktienfonds bieten Sparern langfristig gute Renditechancen. Das zeigt eine Analyse des Fondsverbandes BVI. Die Rendite eines VL-Sparplans auf Fonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien, in den über einen Zeitraum von sechs Jahren monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden, war rückblickend ertragsreich: Berechnungen für alle Siebenjahreszeiträume seit 1962 zeigen, dass die in dieser Zeit angefallenen 50 Sparpläne ohne die staatliche Zulage eine durchschnittliche jährliche Rendite von 7,6 Prozent erzielt hätten. Mit Sparzulage waren es sogar durchschnittlich 10,5 Prozent pro Jahr. VL-Verträge laufen über sechs Jahre, gefolgt von einem beitragsfreien siebten Jahr, in dem der Vertrag ruhen muss, bevor der Sparer über das Geld verfügen kann.

Wissenswertes rund ums Geldanlegen hier.

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